Leistungsumfang und Vertragsbedingungen
1.1 Allgemeines
Die WPK Wartung für Wärmepumpen kombiniert einen physischen Vor-Ort-Wartungsvorgang durch den WPK Kundendienst innerhalb eines Wartungsintervalls von 2 Jahren, beginnend mit der Unterzeichnung des Vertrages („Wartungsperiode“) mit einem modernen regelmäßigen Geräte- und Effizienz-Check. Wir entsenden entweder eine technische Fachkraft oder setzen Maßnahmen, um die Gerätefunktion wiederherzustellen. Damit ist die volle Sicherheit als auch Effizienz des Heizgeräts gewährleistet. Es werden etwaig benötige Ersatzteile im Rahmen der Durchführung der Wartung und Reparatur durch den Kundendienst vor Ort in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde diesen Vertrag für eine Wärmepumpe abschließen.
1.2 Voraussetzungen
Dienstleistungen, die nicht von den unter Punkt 6 beschriebenen „Auszuführenden Arbeiten“ dieser Wartungsbedingungen erfasst sind, werden gesondert verrechnet. WPK übernimmt keine Haftung für Schäden, die an der Heizungsanlage durch Heizungswasser entstehen, welches nicht der ÖNORM H 5195-1 bzw. der ÖNORM H 5195-2 entspricht; WPK übernimmt ferner keine Haftung für Schäden, die durch Feuer, Bruch, Einfrieren, Korrosion von Heizkesseln, Heizkörpern, Zuleitungen und dergleichen oder durch Wassereinbruch entstehen, außer WPK hat solche Schäden schuldhaft verursacht. WPK übernimmt ferner keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäße Bedienung, Beschädigung durch äußere Einwirkungen, Stromausfall, Stromschwankungen, Über-/ Unterspannung, mangelhaften Wasserzu- und -ablauf sowie für Schäden, die durch den Einbau von oder den Anschluss an Teilen oder Geräten, die nicht Gegenstand der Wartungs-Vereinbarung sind, entstehen.
1.3 Haftung und Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden gegenüber WPK auf Haftung, Schadenersatz und Gewährleistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ist der Kunde Unternehmer, so haftet WPK nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz und maximal mit 30% der sich aus diesem Wartungsvertrag ergebenden Auftragssumme je schädigendem Ereignis – außer bei Personenschäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von WPK gegenüber Unternehmern für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und/oder (Mangel-)Folgeschäden ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, so ist für den Fall des Auftretens von Mängeln die Gewährleistungsfrist für Verbesserungen oder Austausch auf einen Zeitraum von maximal 36 Monaten ab erstmaliger Leistungserbringung durch WPK begrenzt.
2.1 Leistungsumfang
WPK leistet Gewähr für die einwandfreie Ausführung der Arbeiten gemäß den Bestimmungen dieses Wartungsvertrags sowie der unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen. Ein „Gewährleistungsfall“ im Sinne der nachstehenden Bestimmungen liegt vor, wenn die von WPK erbrachten Leistungen nicht dem vertraglich geforderten Umfang oder der zugesicherten bzw. bedungenen Qualität entsprechen. – Durchführung der Gerätewartung vor Ort und des regelmäßigen Geräte- und Effizienz-Checks aus der Ferne („Digitale Services“) im durch Gesetz oder Herstellerempfehlung vorgegebenen Intervall gemäß der im Punkt 6 angeführten Leistungen für die jeweilige Gerätetype. –
2.2 Zusatzaufwendungen
Wird zur Durchführung der Wartung unter erschwerten Rahmenbedingungen (z.B. Gerät schwer zugänglich etc.) Zusatzpersonal benötigt, wird WPK den Leistungsempfänger darüber vorab informieren und die Leistungserbringung unter Verrechnung der damit verbundenen zusätzlichen Kosten laut gültiger Preisliste für Dienstleistungen zusätzlich anbieten.
2.3 Vertragslaufzeit
(a) Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung:
Dieser Wartungsvertrag wird für einen Zeitraum von 24 Monaten („Wartungsperiode“) abgeschlossen und tritt mit Zahlung des vollständigen Wartungsentgeltes durch den Kunden gemäß Punkt 4.2 in Kraft. Er wird abermals für eine weitere Wartungsperiode neu abgeschlossen, sollte der Kunde das im jeweiligen Verständigungsschreiben von WPK gemäß Punkt 4.1 enthaltene Angebot binnen einer Frist von 4 Wochen ab Übermittlung des Angebots durch WPK schriftlich, auf elektronischem Wege oder aber durch Leistung der Zahlung annehmen. Da es sich hierbei um einen Vertrag über wiederkehrende Leistungen im Sinne des §15 Abs.1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) handelt und die von WPK aus diesem Wartungsvertrag zu erbringenden Leistungen im Sinne des §15 Abs. 2 KSchG in ihrer Gesamtheit als unteilbare Leistungen anzusehen sind, kann dieser Wartungsvertrag vom Kunden während der jeweiligen Wartungsperiode nicht gekündigt werden.
b) Rücktritt vom Vertrag für Verbraucher:
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz KSchG und hat er diesen Wartungsvertrag weder in den von WPK für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von WPK dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgeschlossen, so kann er davon zurücktreten, wobei dieser Rücktritt bis zum Zustandekommen dieses Wartungsvertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden kann. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Urkunde über diesen Vertrag, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Wartungsvertrags zu laufen.
c) Für den Fall,
dass das Gerät mehr als 1,5kg Kältemittel beinhaltet und an einem Ort aufgestellt ist, wo §1 der Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen (Kälteanlagenverordnung) BGBl. Nr. 305/1969 zur Anwendung gelangt, kann dieser Vertrag WPK oder dem Kunden fristlos aufgekündigt werden.
d) Übermittlung der Kündigung bzw. Rücktrittserklärung:
Eine Kündigung bzw. Rücktrittserklärung gemäß den Bestimmungen dieses Wartungsvertrags ist per Post (WPK-Zentrum, Josef Schleps-Straße 5, 2104 Spillern oder E-Mail (wartung@wpk-zentrum.at) an die WPK-Wartungsabteilung zu übermitteln.
2.4 Umfang der von WPK zu erbringenden Leistungen
Die von WPK zu erbringenden Wartungsarbeiten umfassen jene Arbeiten, die im Punkt 6 dieses Wartungsvertrages unter „Auszuführende Arbeiten“ bzw. Punkt 1.3 „Digitale Services“ für das unter Wartung genommene Gerät aufgezählt sind. WPK behält sich vor, aus technischen oder organisatorischen Gründen den Umfang der „Auszuführenden Arbeiten“ zu erweitern oder sonst in für den Kunden zumutbarem, weil bloß geringfügigem oder sachlich gerechtfertigtem, Umfang zu verändern, worüber WPK den Kunden vor Leistungserbringung in Kenntnis setzt. Für die Durchführung der Wartungsleistungen vor Ort ist der freie Zugang zum Gerät erforderlich. Die Installationshöhe des Gerätes darf 2,5 m über Boden nicht überschreiten. Bei Geräteinstallationen über 2,5 m Höhe gelten besondere Voraussetzungen und bedürfen diese daher einer vorherigen Abklärung der Durchführbarkeit. Sollte der notwendige Tausch eines Ersatzteiles im Zuge der Wartungsarbeiten vom Kunden untersagt werden und tritt in Folge hierdurch ein Schaden bzw. eine Störung am Gerät ein, kann die gewährleistungsunabhängige Befreiung von Arbeits- und Fahrtkosten gemäß Punkt 2.1 hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Ferner kann die gewährleistungsunabhängige Befreiung von Arbeits- und Fahrtkosten gemäß Punkt 2.1 nicht in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um Tätigkeiten handelt, die entsprechend der Bedienungsanleitung des Geräts durch den Kunden durchgeführt werden können (z. B. Einstellen der Raumtemperatur, Uhr oder Absenkzeiten am Raumthermostat oder Heizungsregler, Nachfüllen des Heizungswassers etc.)
2.5 Datenverwendung und Datenschutz
(a) WPK erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die zur Erbringung der Leistungen aus diesem Wartungsvertrag notwendigen, durch die Erbringung der Digitalen Services gemäß Punkt 1.3 und Punkt 6.7 erlangten bzw. im Zuge der Durchführung der Wartungen anfallenden Daten- unter anderem (sofern anwendbar) Firma bzw. Firmenbuchnummer, Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax), Datum der Vertragsunterzeichnung, registrierte Geräte, Geräteadressen, Gerätedaten und Nutzungsverhalten wie in Punkt 6.7 beschrieben sowie weitere im Rahmen der Vertragserbringung anfallende Daten, wie beispielsweise Korrespondenzen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG). Die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann bei Verwendung einer APP bzw. im Rahmen der Konnektierung eines Gerätes gemäß Punkt 1.3 auch mittels eines anderen von einem mit WPK im Sinne des §189a Z 8 UGB verbundenen Unternehmen als Verantwortlicher betriebenen Server erfolgen. Hierfür gelten in diesem Fall zusätzlich die für die jeweilige APP anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Datenschutzerklärung, welche die Datenverwendung regeln und stimmt der Kunde einer Datenweitergabe durch das jeweilige Unternehmen der WPK zu den in diesem Wartungsvertrag geregelten Zwecken zu.
(b) WPK verarbeitet die genannten Daten zum Zweck der Erfüllung der Wartungsvereinbarung sowie vorvertraglicher Maßnahmen und der Erbringung der damit verbundenen Leistungen. Diese Daten sind für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Darüber hinaus werden die Daten von WPK nach Zustimmung des Kunden (Art. 6 Abs 1 lit. a DSGVO bzw. § 174 TKG 2021) auch zur Zusendung von werblichen Nachrichten zu Marketingzwecken, auch zu Zwecken einer Profilerstellung (Art. 4 Z 4 DSGVO), genutzt. Bei dieser Art der Datenverarbeitung werden Profile über den Kunden erstellt, welche auf die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Einkäufe bzw. Dienstleistungsbeauftragungen schließen lassen, Zielgruppenselektionen sowie aggregierte Auswertungen für Sortiments- und Dienstleistungsoptimierung vorgenommen und individualisierte Werbe- und Marketingmaßnahmen abgestimmt. Der Kunde erhält von WPK in diesem Fall per Post, E-Mail oder SMS auf sein Einkaufs- bzw. Kundenverhalten angepasste Mitteilungen, unter anderem über besondere Vorteilsangebote und zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen bzw. wird anlassbezogen hierzu auch telefonisch kontaktiert. Die genannten Daten werden primär durch WPK als Verantwortlichem verarbeitet und nur zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Zweckes an Auftragsverarbeiter innerhalb der WPK und weiteren vertraglich an WPK gebundenen Serviceunternehmen zur Erbringung der Services, die die Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung von WPK verarbeiten, übermittelt.
(c) Ein Widerruf einer erteilten Zustimmung ist dem Kunden jederzeit schriftlich an WPK möglich.
(d) Die genannten Daten werden für die Dauer des aufrechten Wartungsvertrages gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gelöscht. Diese Fristen können bis zu 10 Jahre ab Beendigung der Geschäftsbeziehung betragen. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft seiner von WPK verarbeiteten Daten sowie auf Berichtigung und Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ferner besteht das Beschwerderecht bei der für die WPK zuständigen Aufsichtsbehörde, dies ist die österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- 4. Wartungsentgelt, Wertsicherung, Zahlung
4.1 Die in diesem Wartungsvertrag angeführten Entgelte gelten für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Inkrafttreten dieses Wartungsvertrags („Vertragsjahr“). Für das auf den Vertragsabschluss, bzw. Neuabschluss gemäß Punkt 2.3
(a) jeweils folgende zweite Vertragsjahr der Wartungsperiode kommt eine Wertsicherung nachfolgenden Bestimmungen zur Anwendung:
4.2 WPK ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100), wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte Nachfolgeindex an dessen Stelle), im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, die in diesem Wartungsvertrag angeführten Entgelte in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Monats-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Monats-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat, wobei hierfür der Monat des jeweiligen Vertragsabschlusses zur Anwendung gelangt. Der hieraus resultierende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar, eine daraus ableitbare Entgelterhöhung bzw. Entgeltreduktion erfolgt jeweils zu Beginn des jeweiligen zweiten Vertragsjahres gemäß Punkt
4.1, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Beispiel: der Wartungsvertrag wird im Oktober 2023 abgeschlossen. Eine Preisanpassung nach dieser Bestimmung erfolgt damit im Oktober 2024, wobei hierfür der Monats-VPI für Oktober 2024 mit dem Monats-VPI Für Oktober 2023 verglichen wird. Findet die erste Wartung nicht im Kalenderjahr des Vertragsabschlusses statt, so wird im Rahmen des Terminvorschlags für eine Wartung im Folgejahr der dann aktuelle Wartungspreis für das vom Kunden beauftragte Wartungsmodul angeboten.
4.2 WPK wird dem Kunden vor Ablauf des Vertragsjahres gemeinsam mit der Verständigung des nächsten Wartungstermins die Erbringung der Wartungsleistungen auf der Grundlage dieser Wartungsbedingungen zu dem im Verständigungsschreiben ausgewiesenen Preis anbieten. Der Kunde ist berechtigt, das Angebot von WPK gemäß den Bestimmungen in Punkt 2.3 (a) anzunehmen, womit ein neuer Wartungsvertrag für abermals zwei (2) Vertragsjahre abgeschlossen wird.
4.3 Das sich aus diesem Wartungsvertrag bzw. dem jeweiligen Verständigungsschreiben ergebende Wartungsentgelt ist vom Kunden vollständig vorab oder aber in der in dem jeweiligen Angebot von Vaillant angeführten Frist mit Beginn des jeweiligen Vertragsjahres mittels einer der von WPK angebotenen Zahlungsmethoden an WPK zu bezahlen.
5. Normalarbeitszeiten und Dienstzeiten im Sinne dieses Vertrages bedeuten: Normalarbeitszeit Sommerhalbjahr: (1. April bis 30. September): Mo bis Do von 07:30 bis 16:15 Uhr, Fr von 07:30 bis 12:00 Uhr. Normalarbeitszeit Winterhalbjahr: (1. Oktober bis 31. März): Mo bis Do von 07:30 bis 16:30 Uhr, Fr von 07:30 bis 13:00 Uhr. Dienstzeiten (Normalarbeits- und zusätzliche Bereitschaftszeiten) ganzjährig: Mo bis So von 07:30 bis 20:00 Uhr. WPK ist berechtigt, die Normalarbeitszeiten und Dienstzeiten gemäß diesem Wartungsvertrag in für den Kunden zumutbarem, weil geringfügigem Umfang oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen, wie etwa bei gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Änderungen der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit oder der Vergütung von Mehr- und Überstundenarbeit zu ändern.
6. Auszuführende Arbeiten nach Gerätetypen: Die erste Vor-Ort-Wartung findet zum frühesten Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags statt. Die Beurteilung und Entscheidung, zu welchem konkreten Zeitpunkt eine weitere Vor-Ort-Wartung erfolgt, wird ausschließlich von WPK auf Basis der sich aus der digitalen Fernbetreuung ergebenden Parameter getroffen. Die Vor-Ort-Wartung findet jedoch zumindest alle 24 Monate statt.
6.1 Heizungswärmepumpen Luft Wasser (Intervall Vor-Ort-Wartung 24 Monate)
4. Fülldruck der Heizung prüfen
5. Netzspannung messen
6. Stromaufnahme pro Phase messen
7. Anschlussklemmen nachziehen
8. Umschaltung Warmwasser prüfen
9. Druck und Temperatur im Kältekreislauf prüfen
10. Kältekreislauf auf Dichtheit prüfen
13. Verdampfer reinigen
14. Luftansauggitter und Lüfterrad reinigen
15. Kondenswasserablauf bzw. Wanne reinigen
16. Elektrische Sicherheitsprüfung lt. ÖVE 8701 durchführen
17. Gerät auf ordnungsgemäße Funktion prüfen
18. Dokumentation der Wartungstätigkeiten laut Vorgabe
6.2 Heizungswärmepumpen Luft Monoblock (Intervall Vor-Ort-Wartung 24 Monate)
4. Fülldruck der Heizung prüfen
5. Vorhandenes internes Ausdehnungsgefäß prüfen ggf. nachfüllen
6. Netzspannung messen
7. Stromaufnahme pro Phase messen
8. Anschlussklemmen nachziehen
9. Umschaltung Warmwasser prüfen
10. Druck und Temperatur im
11. Kältekreislauf prüfen
12. Kältekreislauf auf Dichtheit prüfen
14. Einstell- und Fühlerwerte des Reglers prüfen
15. Verdampfer reinigen
16. Luftansauggitter und Lüfterrad reinigen
18. Kondenswasserablauf bzw. Wanne reinigen
19. Speichersicherheitsgruppe auf Funktion und Ansprechdruck prüfen
20. Sichtprüfung des Warmwasserspeichers auf Dichtheit
21. Elektrische Sicherheitsprüfung lt. ÖVE 8701 durchführen
22. Gerät auf ordnungsgemäße Funktion prüfen
23. Dokumentation der Wartungstätigkeiten laut Vorgabe
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Anwendbares Recht: Auf diese Wartungsvereinbarung kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
7.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die eine Wartungsvereinbarung zwischen WPK und einem Verbraucher im Sinne des KSchG betreffen, gilt der Gerichtsstand im Inland als vereinbart, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Für alle Streitigkeiten, die eine Wartungsvereinbarung zwischen WPK und einem Unternehmer betreffen, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg als vereinbart.